Stadt Osnabrück führt zum 1. Oktober 2025 Beherbergungssteuer ein

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Die Stadt Osnabrück führt zum 1. Oktober 2025 eine Beherbergungssteuer ein. Diese Maßnahme dient der Mitfinanzierung wichtiger städtischer Aufgaben, insbesondere in den Bereichen Tourismus, Kultur und Infrastruktur. Osnabrück folgt damit dem Beispiel vieler anderer Kommunen, die bereits ähnliche Abgaben erheben.

Symbolbild

Was bedeutet das für Gäste und Beherbergungsbetriebe?

Die Beherbergungssteuer beträgt 3,5 % des Übernachtungspreises und wird in allen Beherbergungsbetrieben innerhalb des Stadtgebietes erhoben. Grundsätzlich ist die Steuer von den übernachtenden Gästen zu entrichten. Die Beherbergungsbetriebe wiederum sind verpflichtet, den Steuerbetrag einzuziehen und an die Stadt Osnabrück abzuführen. Diese Verpflichtung ist in der entsprechenden Satzung festgeschrieben, die am 1. Juli 2025 im Rat der Stadt beschlossen wurde.

Digitale Abwicklung über das Serviceportal

Die Steuererhebung erfolgt digital über das Serviceportal der Stadt Osnabrück. Nach einmaliger Anmeldung können die Betriebe dort:

Bereits jetzt können Beherbergungsbetriebe die Stammdaten Ihres Betriebes im Serviceportal hinterlegen. Die erste Steuererklärung für das 4. Quartal 2025 ist dann bis spätestens 15. Januar 2026 einzureichen. Anschließend wird ein Steuerbescheid erstellt, der die genaue Höhe der Steuer sowie die Zahlungsmodalitäten enthält.

Rückfragen?

Für Rückfragen steht Frau Irmer unter 0541 323-2601 telefonisch (montags bis donnerstags vormittags) oder per E-Mail (irmer.so@osnabrueck.de) zur Verfügung.

Pressekontakt:

Stadt Osnabrück, Gerhard Meyering | Telefon: 0541 323-4558 | E-Mail: meyering@osnabrueck.de