Niedersachsen hebt Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw bis Ende August wegen Niedrigwasser auf

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Niedersachsen hebt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw bis Ende August auf, soweit die Fahrten notwendige Ersatzfahrten aufgrund des Niedrigwassers sind. Hintergrund der Ausnahmeregelung ist das anhaltende Niedrigwasser, das zu erheblichen Einschränkungen der Binnenschifffahrt führt und somit Warenströme zunehmend gefährdet sind. Da mit notwendigen Umverlagerungen von den Wasserwegen auf den Straßengüterverkehr zu rechnen ist, soll mit der Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw eine möglichst reibungslose Umsetzung ermöglicht und Unklarheiten durch unterschiedliche Bundesländerregelungen vermieden werden.

Symbolbild

Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne: „Die angespannte Lage auf relevanten Bundeswasserstraßen erfordert pragmatische Lösungen. Niedersachsen als zentrales Transitland handelt dabei ebenso und schnell. Das Wichtigste ist, Lieferketten und Warenströme zu stabilisieren und Produktionsstopps zu verhindern. Das Fahrverbot vorerst aufzuheben, kann dabei ein Baustein sein, auch wenn klar sein sollte, dass das Grundproblem damit nicht behoben ist. Wir werden uns in der nächsten Woche mit allen Beteiligten eng austauschen und abstimmen, ob weitere Schritte notwendig sind.

Obwohl wir jetzt sehr schnell im Sinne der Sache handeln, hätte das Land Niedersachsen ein besser abgestimmtes, ländergemeinsames Verfahren begrüßt. Der Bund ist allerdings erst sehr spät und sehr kurzfristig an die Länder mit einer Bitte auf Aufhebung der Fahrverbote zu sofort herangetreten. So werden sich jetzt erst Zug um Zug Aktivitäten der Länder entwickeln. Das muss in Zukunft besser koordiniert werden.

Zudem muss die Bundesregierung spätestens jetzt erkennen, dass weitere zusätzliche Investitionen in die Wasserstraßen zwingend notwendig sind. Funktionierende Wasserstraßen sind elementar für einen funktionierenden Wirtschaftskreislauf.“

Die Maßnahme gilt ab sofort bis zunächst zum 31.08.2026. Ein entsprechendes Schreiben zur Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist heute an die Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, selbständige Gemeinden, übrige Gemeinden, soweit Straßenverkehrsbehörden versendet worden. Sie gilt für die geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderungen durch Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Anhängern hinter Lastkraftwagen, die Ersatzverkehre sind, die aus dem Niedrigwasser resultieren.

Herausgeber: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen