Steuerliche Forschungszulage: Verbesserte Rahmenbedingungen ab 2026

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2 Menschen sitzen an einem Labortisch und schauen in ein Mikroskop.
Forschung wird in 2026 nochmals attraktiver für Unternehmen. (Symbol-Bild mit KI generiert)

Deutlich höhere Förderung möglich

Mit der Reform wird die maximale Bemessungsgrundlage für die steuerliche Forschungszulage auf bis zu 12 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Damit steigt das Förderpotenzial insbesondere für wachstumsorientierte und forschungsintensive Unternehmen erheblich.

Neu geregelt wurden zudem folgende Punkte:

  • Eigenleistungen (z. B. von Einzelunternehmern) können künftig pauschal mit 100 Euro pro Arbeitsstunde angesetzt werden.
  • Gemein- und Betriebskosten werden mit einer Pauschale von 20 Prozent der übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt.
  • Abschreibungen für Wirtschaftsgüter, die in FuE-Vorhaben eingesetzt werden, bleiben weiterhin förderfähig.

Für wen ist die Forschungszulage interessant?

Die steuerliche Forschungszulage richtet sich branchenoffen an Unternehmen aller Größen, die Forschungs- oder Entwicklungsprojekte durchführen – auch unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinne erzielt. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie technologieorientierte Betriebe kann sie ein wichtiger Baustein der Finanzierungsstrategie sein.

Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig:

  1. Bescheinigung der Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ),
  2. Beantragung der Zulage über das zuständige Finanzamt.

Technische Änderungen im Antragsportal

Ab Februar 2026 wird die bisherige BSFZ-TAN-App eingestellt. Die Anmeldung im BSFZ-Portal erfolgt dann verpflichtend über ein Zwei-Faktor-Verfahren, beispielsweise per E-Mail-Authentifizierung.

Beratung und Unterstützung

Unternehmen aus Osnabrück, die prüfen möchten, ob ihre Vorhaben förderfähig sind oder Unterstützung bei der Einordnung der Forschungszulage benötigen, können sich an die Wirtschaftsförderung Osnabrück wenden. Die Fördermittelberatung unterstützt bei der Orientierung und zeigt auf, wie die steuerliche Forschungszulage sinnvoll in die Gesamtfinanzierung eingebunden werden kann.

Zur Pressemitteilung: BSFZ-Mailing Januar 2026