Agentur für Arbeit berät zum Job-turbo für Geflüchtete

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In der näheren Vergangenheit schafften zu wenige Geflüchtete – sowohl aus den bekannten acht Asylherkunftsländern als auch aus der Ukraine – den Sprung zügig in Arbeit. Bislang lag der Fokus darauf, das Sprachniveau dieses Personenkreises soweit zu heben, dass im Anschluss eine Integration in den Arbeitsmarkt möglichst passend zu den individuellen Qualifikationen möglich wird. Durch den Job-Turbo soll das Tempo auf diesem Weg deutlich verschärft werden. Seit Einführung des Job-Turbos zielen die Bemühungen darauf, die Geflüchteten unmittelbar nach Abschluss der Sprach- und Integrationskurse in Arbeit zu bringen – auch dann, wenn das Sprachniveau „nur“ den Kriterien von A2 oder B1 entspricht. In der Folge sollen die Betroffenen im Job ihre Sprachkenntnisse vertiefen und entsprechende Unterstützungsangebote erhalten.


Ziel:

Die Erwartung ist, dass bereits bis Ende Juni 2024 signifikant mehr Geflüchtete eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben werden. Dadurch soll einerseits die Wirtschaft gestärkt werden. Andererseits fördert eine schnelle Arbeitsmarktintegration auch die soziale Integration der Geflüchteten.

Der Service der Agentur für Arbeit:

Sofern ein Arbeitgeber eine Person einzustellen gedenkt, die noch nicht über die sprachlichen oder beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die vom Be-trieb erwartet werden, kann er sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit wenden. Denn es existieren attraktive Unterstützungsangebote, der Arbeitgeber Service berät hierzu gerne persönlich und hilft, maßgeschneiderte Lösungen zu finden.


Zu den Fördermöglichkeiten zählen:

• Eingliederungszuschüsse (EGZ)

• Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG)

• Berufssprachkurse

• Qualifizierungen während der Beschäftigung

• Einstiegsqualifizierungen

• assistierte Ausbildungen (AsA Flex)

• Berufsausbildungsbeihilfen (BAB)

Für welche potentiellen Arbeitnehmer ist der Job-Turbo gedacht?

Die Möglichkeiten des Job-Turbos richten sich an arbeitslose und arbeitssuchende Menschen, die Bürgergeld beziehen. Es handelt sich um Personen, die über einen Aufenthaltstitel und damit verbundenen Zugang zum Arbeitsmarkt verfügen, sowie an aus humanitären Gründen Geflüchtete mit anerkanntem Status und Arbeitsmarktzugang. Ist ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag geschlossen, so ist der Aufenthaltsstatus gesichert, solange dieser Vertrag besteht.

Was muss für einen Erfolg des Job-Turbos geschehen?

Agentur für Arbeit und Jobcenter benötigen die Unterstützung der Kammern dabei, die Unternehmen der Region über den Job-Turbo zu informieren und die vielen damit verbundenen Chancen zur Personalgewinnung zu verdeutlichen. Ebenso sollen die Betriebe Kenntnis über die reichhaltigen Unterstützungsmöglichkeiten erhalten, die bei der Einstellung eines Geflüchteten gewährt werden können. Damit der Job-Turbo zum Erfolg werden kann, benötigt es neben einer hohen Eigenmotivation geflüchteter Arbeitnehmer auch die Aufgeschlossenheit von Arbeitgebern und – daraus resultierend – eine möglichst hohe Zahl an Stellenangeboten, um eine Integration in den Arbeitsmarkt möglich zu machen.

Wie kann man sich schon einmal online informieren?

Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit und der Meldung von Stellenangeboten zur Einstellung von Geflüchteten sind unter dem Link

www.arbeitsagentur.de/k/job-turbo zu finden.